Gründung Schweiz

Lizenzierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz

Die Anwaltskanzlei erhält ständig Anfragen von bestehenden und potenziellen Mandanten bezüglich der Finanzdienstleistungslizenz in der Schweiz. Eine solche Lizenz ist ein komplexes Problem, das mit vielen Aspekten des zukünftigen Geschäfts und der zukünftigen Prozesse verbunden ist. Der Grund dafür ist, dass der Aufbau des Unternehmensdienstleisters für Finanzdienstleistungen eine Zwischenstufe auf dem Weg zur Bankeröffnung darstellt
Book design is the art of incorporating the content, style, format, design, and sequence of the various components of a book into a coherent whole. In the words of Jan Tschichold, "methods and rules upon which it is impossible to improve, have been developed over centuries. To produce perfect books, these rules have to be brought back to life and applied."
Front matter, or preliminaries, is the first section of a book, and is usually the smallest section in terms of the number of pages. Each page is counted, but no folio or page number is expressed, or printed, on either display pages or blank pages.

In der Schweiz gibt es zwei Arten der Finanzregulierung. Die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA ist eine Aufsichtsbehörde, die Genehmigungen erteilt und die Erbringung von Bank-, Fintech-, Versicherungs- und Finanzintermediärdienstleistungen kontrolliert. Ein Teil dieser Dienstleistungen, wie zum Beispiel einige Finanzintermediärdienste, kann entweder eine direkte oder eine indirekte Regulierung erfordern.
Lizenz für die Finanzdienstleistungen
Die direkte Aufsicht für Akteure im DUFI gilt normalerweise für große internationale Broker. Der Rest wird von einer der Selbstregulierungsorganisationen überwacht, die die Funktion der Überwachung erfüllt. Kurz gesagt, der Finanzintermediär muss Mitglied der SRO werden.
das Schiff Genf auf einem See in der Schweiz
Direkte und indirekte Regulierung der Finanzmarktinstitute
Die Funktionen der Aufsichtsgremien umfassen:

Erhalt und Bearbeitung des Antrags auf Mitgliedschaft oder Autorisierung als Finanzintermediär.

Überprüfung, ob die bereitgestellten Dokumente den FINMA-Anforderungen entsprechen.

Spezifikation der Interaktion mit der Aufsichtsbehörde und Kontrolle der Erfüllung der AML / Compliance-Gesetzgebung.

Regelmäßige Audits des regulierten Unternehmens in Abhängigkeit vom Risikograd der Aktivitäten des Unternehmens.

Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Kontrolle über die Umsetzung der Empfehlungen oder Anweisungen nach dem Audit.

Widerruf und Sanktionierung der Mitgliedschaft bei Verstößen gegen die geltenden Normen und Vorschriften.

Die Besonderheiten des Prozesses:

Der Prozess ist unkompliziert. Er besteht aus den folgenden Schritten:

Der erste Schritt besteht darin, einen ersten Entwurf des Antrags vorzubereiten.

Weiter folgt die Organisation eines Treffens mit FINMA zur ersten Diskussion des Entwurfs.

Danach wird die Korrektion eines Antrags benötigt, um die ersten Kommentare des FINMA-Beauftragten zu berücksichtigen.

FINMA wird einen verantwortlichen Offizier entwerfen. Dieser Beauftragte prüft vollständige Anträge und unterstützende Unterlagen und entscheidet, ob er eine Lizenz ausstellen kann.
Die Anforderungen für eine Banklizenz
Damit FINMA eine Banklizenz erteilen kann, muss der Antragsteller alle Lizenzanforderungen erfüllen, einschließlich:

Voll eingezahltes Mindestkapital von CHF 10 Mio.;

Einen Geschäftsplan;

Qualifizierte Teilnehmer und Mitglieder der obersten strategischen und exekutiven Geschäftsführung garantieren ein ordnungsgemäßes Geschäftsverhalten;

Die Satzung, die Partnerschaftsvereinbarung oder die Vorschriften enthalten eine genaue sachliche und geografische Beschreibung des Geschäfts, die mit den Finanzen und der Organisation der Bank vereinbar ist.

Management der schweizerischen Bank;

Trennung von letztendlicher strategischer und exekutiver Geschäftsführung;

Effektive Trennung der Kreditvergabe, Handel, Vermögensverwaltung und Abwicklung;

Effektives Risikomanagement;

Wirksames internes Kontrollsystem, interne Revisionsfunktion unabhängig von der Geschäftsleitung;

Ernennung einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Lizenzierungsprozess;

Ernennung einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur laufenden Überwachung;

Antragsteller unter ausländischer Kontrolle müssen die gegenseitigen Rechte der Länder garantieren, in denen qualifizierte Teilnehmer ihren Wohnsitz haben.

Wenn die Bank Teil einer Finanzgruppe ist, muss sie einer angemessenen konsolidierten Aufsicht durch eine anerkannte Aufsichtsbehörde unterliegen.